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Starker Schneefall in Ulm: Was Eigentümer jetzt wissen müssen

Redaktion25. Januar 20266 Min. Lesezeit

Der Winter hat Ulm im Griff. Welche Räumpflichten gelten, wann Sie haften und wie Sie sich jetzt absichern können.

Starker Schneefall in Ulm: Was Eigentümer jetzt wissen müssen

Der Winter hat Ulm und Umgebung fest im Griff. Starker Schneefall bedeutet für Eigentümer und Verwalter: Jetzt schnell handeln. Denn die Räum- und Streupflicht gilt – und bei Unfällen haften Sie persönlich.

Räumpflichten in Ulm: Die wichtigsten Regeln

Wann muss geräumt werden?

Laut der Ortssatzung der Stadt Ulm gelten folgende Räumzeiten:

TagRäumzeit
Werktags (Mo-Sa)7:00 - 20:00 Uhr
Sonn- und Feiertage8:00 - 20:00 Uhr
Wichtig: Bei anhaltendem Schneefall muss während der gesamten Räumzeit kontinuierlich geräumt werden – nicht nur einmal am Morgen!

Welche Flächen müssen geräumt werden?

  • Gehwege vor dem Grundstück (Mindestbreite: 1,50 m)
  • Zugänge zu Haustüren und Mülltonnen
  • Zufahrten zu Garagen und Parkplätzen
  • Treppen und Rampen im Außenbereich

Haftungsrisiken bei Vernachlässigung

Stürzt ein Passant auf einem nicht geräumten Gehweg, haften Sie als Eigentümer:

  • Schmerzensgeld bei Verletzungen
  • Behandlungskosten und Verdienstausfall
  • Sachschäden (z.B. beschädigte Kleidung)

Die Haftungssummen können schnell fünfstellige Beträge erreichen. Ihre normale Haftpflichtversicherung greift nur, wenn Sie Ihre Räumpflicht nicht vernachlässigt haben.

Checkliste: Was tun bei plötzlichem Schneefall?

Sofort-Maßnahmen:

1. Räumgeräte prüfen – Schneeschaufel, Besen, Streugut vorhanden?

2. Gehweg räumen – Mindestens 1,50 m Breite freihalten

3. Streuen – Bei Glätte abstumpfende Mittel (Splitt, Granulat) verwenden

4. Dokumentieren – Fotos mit Zeitstempel als Nachweis

Achtung: In Ulm ist Streusalz auf Gehwegen verboten! Verwenden Sie Splitt oder Granulat.

Wann lohnt sich professioneller Winterdienst?

Ein professioneller Winterdienst lohnt sich besonders:

  • Berufstätige: Wer morgens um 6 Uhr zur Arbeit muss, kann nicht ab 7 Uhr räumen
  • Vermieter: Räumpflicht kann an Mieter übertragen werden – aber die Überwachungspflicht bleibt
  • Hausverwaltungen: Dokumentierte Einsätze für rechtssichere Nachweise
  • Senioren: Körperlich anstrengende Arbeit bei Kälte und Glätte

Vorteile eines Winterdienst-Vertrags

EigenleistungProfessioneller Winterdienst
Zeitaufwand jeden MorgenAutomatische Einsätze
Keine DokumentationProtokollierte Räumzeiten
Eigene HaftungHaftungsübertragung möglich
Körperliche BelastungEntlastung komplett

Schnee-Notfall? So handeln Sie jetzt

Wenn Sie akut Hilfe brauchen:

1. Kurzfristige Anfrage: Viele Winterdienste können auch kurzfristig Einsätze übernehmen

2. Saisonvertrag: Für den Rest des Winters absichern

3. Dokumentation: Jeden Räumeinsatz fotografieren

Fazit: Räumpflicht ernst nehmen

Starker Schneefall ist keine Ausrede – die Räumpflicht gilt trotzdem. Die Konsequenzen bei Unfällen können existenzbedrohend sein. Wer nicht selbst räumen kann oder will, sollte jetzt einen professionellen Winterdienst beauftragen.

Jetzt ist der richtige Zeitpunkt: Nach dem aktuellen Schneefall ist vor dem nächsten. Sichern Sie sich für den gesamten Winter ab.

Themen:

WinterdienstSchneeRäumpflichtHaftungUlm

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