Starker Schneefall in Ulm: Was Eigentümer jetzt wissen müssen
Der Winter hat Ulm im Griff. Welche Räumpflichten gelten, wann Sie haften und wie Sie sich jetzt absichern können.
Starker Schneefall in Ulm: Was Eigentümer jetzt wissen müssen
Der Winter hat Ulm und Umgebung fest im Griff. Starker Schneefall bedeutet für Eigentümer und Verwalter: Jetzt schnell handeln. Denn die Räum- und Streupflicht gilt – und bei Unfällen haften Sie persönlich.
Räumpflichten in Ulm: Die wichtigsten Regeln
Wann muss geräumt werden?
Laut der Ortssatzung der Stadt Ulm gelten folgende Räumzeiten:
| Tag | Räumzeit |
| Werktags (Mo-Sa) | 7:00 - 20:00 Uhr |
| Sonn- und Feiertage | 8:00 - 20:00 Uhr |
Welche Flächen müssen geräumt werden?
- Gehwege vor dem Grundstück (Mindestbreite: 1,50 m)
- Zugänge zu Haustüren und Mülltonnen
- Zufahrten zu Garagen und Parkplätzen
- Treppen und Rampen im Außenbereich
Haftungsrisiken bei Vernachlässigung
Stürzt ein Passant auf einem nicht geräumten Gehweg, haften Sie als Eigentümer:
- Schmerzensgeld bei Verletzungen
- Behandlungskosten und Verdienstausfall
- Sachschäden (z.B. beschädigte Kleidung)
Die Haftungssummen können schnell fünfstellige Beträge erreichen. Ihre normale Haftpflichtversicherung greift nur, wenn Sie Ihre Räumpflicht nicht vernachlässigt haben.
Checkliste: Was tun bei plötzlichem Schneefall?
Sofort-Maßnahmen:1. Räumgeräte prüfen – Schneeschaufel, Besen, Streugut vorhanden?
2. Gehweg räumen – Mindestens 1,50 m Breite freihalten
3. Streuen – Bei Glätte abstumpfende Mittel (Splitt, Granulat) verwenden
4. Dokumentieren – Fotos mit Zeitstempel als Nachweis
Achtung: In Ulm ist Streusalz auf Gehwegen verboten! Verwenden Sie Splitt oder Granulat.Wann lohnt sich professioneller Winterdienst?
Ein professioneller Winterdienst lohnt sich besonders:
- Berufstätige: Wer morgens um 6 Uhr zur Arbeit muss, kann nicht ab 7 Uhr räumen
- Vermieter: Räumpflicht kann an Mieter übertragen werden – aber die Überwachungspflicht bleibt
- Hausverwaltungen: Dokumentierte Einsätze für rechtssichere Nachweise
- Senioren: Körperlich anstrengende Arbeit bei Kälte und Glätte
Vorteile eines Winterdienst-Vertrags
| Eigenleistung | Professioneller Winterdienst |
| Zeitaufwand jeden Morgen | Automatische Einsätze |
| Keine Dokumentation | Protokollierte Räumzeiten |
| Eigene Haftung | Haftungsübertragung möglich |
| Körperliche Belastung | Entlastung komplett |
Schnee-Notfall? So handeln Sie jetzt
Wenn Sie akut Hilfe brauchen:
1. Kurzfristige Anfrage: Viele Winterdienste können auch kurzfristig Einsätze übernehmen
2. Saisonvertrag: Für den Rest des Winters absichern
3. Dokumentation: Jeden Räumeinsatz fotografieren
Fazit: Räumpflicht ernst nehmen
Starker Schneefall ist keine Ausrede – die Räumpflicht gilt trotzdem. Die Konsequenzen bei Unfällen können existenzbedrohend sein. Wer nicht selbst räumen kann oder will, sollte jetzt einen professionellen Winterdienst beauftragen.
Jetzt ist der richtige Zeitpunkt: Nach dem aktuellen Schneefall ist vor dem nächsten. Sichern Sie sich für den gesamten Winter ab.